Anmeldung eines Unternehmens in Singapur
Gründungsformen für Unternehmen in Singapur
Hochentwickelte Infrastruktur, politische Stabilität, ausgebildete Arbeitskräfte, Rücksicht auf die Rechtsstaatlichkeit sowie umfangreicher Schutz geistiger Eigentumsrechte sind nur einige Vorteile die Singapur zu einem Top-Geltungsbereich im Hinblick auf Unternehmensgründung machen.
Das attraktive Steuersystem, ein weitreichendes Netzwerk von Freihandelsabkommen (FTA) sowie das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Republik (DTAs) sind profitabel für Unternehmen die in verschiedenen Rechtssystemen tätig sind.
Gründungsoptionen, die sich für natürliche und juristische Personen eignen:
Ausländische natürliche Personen
Natürliche Personen dürfen ein privates Unternehmen mit beschränkter Haftung in Singapur gründen, unabhängig davon, ob die Hauptniederlassung in den Stadtstaat verlegt wird oder nicht. 100% der Firmenanteile im ausländischen Besitz des Unternehmens sind gestattet
Ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die eine Präsenz in Singapur anmelden wollen, können: zwischen einer Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Firmenrepräsentanz wählen.
Personen mit Hauptwohnsitz in Sg
Als Einwohner Singapurs dürfen Sie ein Privatunternehmen mit beschränkter Haftung, ein Einzelunternehmen bzw. Partnerschaft mit beschränkter Haftung (LLP-Gesellschaft), gründen. In der Praxis gründen die meisten Unternehmer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wegen der Expansionsmöglichkeiten, des Schutzes in Form von beschränkter Haftung, sowie der Unternehmenssteuervorteile, die sich innerhalb der ersten drei Veranlagungsjahre ergeben.
Vorratsgesellschaften in Singapur
Für Kunden mit besonderen Anforderungen sieht unser Service eine Bereitstellung von Vorratsgesellschaften mit Sitz in Singapur vor. Jede dieser Gesellschaften erfüllt alle notwendigen rechtlichen Anforderungen und kann für die sofortige Geschäftseröffnung erworben werden.